Gewährleistungspflichten werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und sollen den Leistungsnehmer schützen. Denn wird die Leistung nicht vertragsmäßig erfüllt, sichert das Gesetz dem Geschädigten Ausgleichrechte zu. Was für Kauf- und Werkvertrag gilt, muss jedoch für Bauleistungen spezifiziert werden – Bauunternehmer haben daher auch die Gewährleistung nach VOB zu beachten. Gewährleistung nach VOB Im Sinne des BGB werden Bauleistungen als Werkverträge behandelt (§§ 631 ff.). Entsprechend finden auch die Regelungen zu den Gewährleistungspflichten im BGB Anwendung. Doch ist dieses Gesetz in vielen Fällen zu allgemein und trägt den Besonderheiten von Bauleistungen nicht genug Rechnung: Bauleistungen sind oft hochkomplex, erstrecken sich mitunter über
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