Bitte beachten Sie die Frist zur Einreichung der Bürgschaftsaufträge. Benötigen Sie noch dieses Jahr Bürgschaftsurkunden zur Aushändigung an den Auftraggeber, dann sollten Sie sich beeilen. Nach diesen Daten ist der Abruf erst wieder in 2012 möglich.
VHV
09.12.2011 (Einreichung per Fax, Brief)
16.12.2011 (Nur über Bürgschaftsportal)
Falls Sie noch keinen firmeneigenen Zugang für Ihre Bürgschaften bei der VHV haben, so können Sie diesen hier beantragen: Antrag Bürgschaftportal
R+V, AXA, Zürich
Es gibt keine Abgabefrist für 2011. Allerdings empfehlen wir die Bürgschaftsanträge frühzeitig zu stellen, da es aufgrund der Urlaubssituation Ende Dezember zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.
Bürgschaftsrahmen ausgeschöpft?
Natürlich macht es manchmal Sinn die Bürgschaften erst in 2012 abzurufen. Besonders wenn der Avalrahmen schon ausgeschöpft ist. So müssen Sie erst im nächsten Jahr die höhere Gebühr zahlen.
Die Überlegung ist nun: Erhöhe ich meinen Rahmen bei dem bestehenden Anbieter oder nutze ich einen zweiten Anbieter? Wir empfehlen hier immer erst beim bestehenden Anbieter eine Erhöhung an zu fragen. Sollte dieser dann Sicherheiten einfordern, so können Sie immer noch einen zweiten Anbieter hinzuziehen.
Tipp
Beantragen Sie jetzt schon Ihren Bürgschaftsrahmen für 2012. So können Sie bereits Bürgschaften eingeben, falls Sie die Zeit “zwischen den Jahren” nutzen, um Ihre Finanzplanung zu erledigen. Die Bürgschaften werden Ihnen dann nach Beginn Bürgschaftsrahmens zugestellt.






