Es gibt eine Vielzahl an Bürgschaftsarten. Viele lassen sich über eine Kautionsversicherung oder auch Bürgschaftsversicherung genannt absichern. Der Versicherer übernimmt dabei kostengünstig die Garantie für den Bürgschaftsgeber.
Bürgschaftsarten für Bau- und Baunebenbranche
Die häufigsten Bürgschaftsarten für die Bau- und Baunebenbranche als auch für den Maschinen- und Anlagenbau
- Gewährleistungsbürgschaft (fachlich: Mängelansprüchebürgschaft)
- Ausführungsbürgschaft
- Vertragserfüllungsbürgschaft
- Vorauszahlungebürgschaft, Anzahlungsbürgschaft
- Bietungsbürgschaft
- Bauhandwerkersicherungsbürgschaft (nach § 648 BGB)
weitere Bürgschaftsarten
Darüber hinaus gibt es aber noch viele weitere teilweise exotische Bürgschaftsarten:
- Mietkautionsbürgschaft (gewerblich)
- Mietkautionsbürgschaft (privat)
- Tankkartenforderungsbürgschaft
- Mineralölbürgschaft
- IATA-Bürgschaft
- Zollbürgschaft
- Bürgschaft für Forderungen aus Dienstleistungsverträgen
- Bürgschaft nach Bundesimmissionsgesetz
- Rekultivierungsbürgschaft
- Bürgschaften zur Absicherung von Erschließlungsmaßnahmen
- Lieferantenkreditbürgschaft
- Bürgschaft zur Absicherung von Architekten- und Ingenieurdienstleistungen
- Bürgschaft für Forderungen nach §14 Arbeitnehmerentsendegesetz (Regress für Sozialversicherungsbeiträge)
- Bürgschaften für Wertguthaben bei vereinbarter Altersteilzeit
- Bürgschaft für Zeitguthaben aus Arbeitszeit- und Entgeltkonten
- Prozessbürgschaft für Absicherung der Forderung aus vorläufig vollstreckbaren Urteilen
- Bürgschaft für Forderung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
- Bürgschaft für Forderungen aus Autobahnmaut (gegenüber Toll-Collect)
Anschließend können wir Ihnen ein individuelles Angebot zusenden.






