Die geschäftliche Beziehung zwischen Auftraggeber und seinem Auftragnehmer sollte immer schriftlich durch den Werkvertrag untermauert werden. Damit der Auftraggeber hierbei eine finanzielle Sicherheit hat, ist eine Ausführungsbürgschaft mit anschließender Gewährleistungsbürgschaft zu empfehlen. Denn wenn der Bauunternehmer insolvent wird oder anderweitig seinem Zeitplan nicht einhalten kann, entstehen für den Bauherren zusätzliche Kosten, die hierdurch finanziell ausgeglichen werden können. Die Regelungen für Sicherheitseinbehalte in der Bau- und Baunebenbranche sind vor allem im öffentlichen und gewerblichen Auftragsverfahren zu finden. Genaue Regelungen für den üblichen Sicherheitseinbehalt für Sachmängelhaftung nach regelt das BGB nach § 632a Abs.3. Hier ist das Gesetz jedoch sehr allgemein gehalten. Verfahren
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